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Die Bundeszentralstelle Juleica beim Deutschen Bundesjugendring (DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Jugendleitercard (Juleica) im Jahr 2020 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.

JULEICA – AUSBILDUNG | Online-Seminare, Webinare u.a. – Durchführung und Anerkennung

Für die Grundausbildung (Qualifizierung) in 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil (s.u.) ist dabei notwendig. Welche Module /Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präsenzanteils, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Für Fortbildungen (Verlängerung) in 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module /Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Weitere Hinweise zur Juleica-Ausbildung:

Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es besondere Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Webinaren/Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit.

Unter www.juleica-ausbildung.de können nun Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) wird in den kommenden Wochen gute Praxisbeispiele für Onlineseminare, Seminar-Tools und Werkzeuge zur digitalen Kommunikation sammeln und Informationen als Meldung unter www.juleica.dbjr.de bereitstellen. Anregungen können gern an juleica@dbjr.de  gesendet werden.

Für Niedersachsen gilt als landesrechtliche Regelung: Für den Anteil der Online-Module bei den Juleica-Ausbildungen wird ein 50-prozentiger Präsenzanteil als Regelanteil festgelegt.

Bei einem guten Online-Konzept wird auch eine Ausnahmeregelung von einem mindestens 33-prozentigen Präsenzanteil zugelassen.

Umgang mit Karten, deren Gültigkeit im Jahr 2020 ausläuft:

Es gilt: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist. Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.

Weitere Hinweise zur Juleica-Gültigkeit:

Die Anpassungen im Online-Antragsverfahren sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung werden bis Mitte/Ende Mai umgesetzt. Der DBJR informiert die LZS vor der Liveschaltung der technischen Anpassungen, um freie und öffentliche Träger vor dem Versand der Bestätigungen/Zertifikate informieren zu können.

Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt.

Unter juleica.dbjr.de wird der DBJR die aktuellen Regelungen als Meldung in den kommenden Tagen zusammenfassen. Das Antragssystem wird eine Meldung auf der Startseite erhalten.

Für Niedersachsen wird bezüglich der Kurse der Ersten Hilfe Kurse aktuell kein Regelungsbedarf gesehen.