Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass die Berücksichtigung von Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen nur bedingt strukturell verankert sind. In den ersten Monaten der Pandemie-Bekämpfung wurden die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen oft hintenangestellt und nicht berücksichtigt.
Mit dem Förderprogramm „MITREDEN; MITMACHEN, MITBESTIMMEN! KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG IN NIEDERSACHSEN“ will das Land die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort stärken sowie die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt rücken.
Die beantragten Maßnahmen/Projekte/Vorhaben müssen mindestens eins der folgenden Programmziele erfüllen:
- Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort stärken.
- Initiierung und Entwicklung von Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene.
- Kinder- und Jugendlichen vor Ort eine „Stimme“ geben.
- Themen, Anliegen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Interesses stellen (sicht- und hörbar machen)
- Begegnungs- und Diskussionsräume für Kinder / Jugendliche mit Politik und Vertreter*innen der Verwaltung auf kommunaler Ebene eröffnen.
- Kommunalpolitiker*innen und Vertreter*innen der Kommunalverwaltung für Themen und Anliegen von Kindern / Jugendlichen sensibilisieren.
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger von Kinder und Jugendarbeit, also auch Vereine und Jugendverbände.
Unterteilt in fünf Kategorien werden Beteiligungsprojekte zwischen 500 € bis 25.000 € gefördert.
Es sind keine Ko-Finanzierungen notwendig. Überschreiten die Kosten der Maßnahme / des Projekts allerdings den definierten Rahmen, so sind diese Mehrkosten durch die jeweiligen Antragssteller*innen zu tragen.
Im Rahmen des Förderprogramms können die folgenden Kosten geltend gemacht werden.
- Honorarkosten (Moderation, Organisation, …)
- Sachkosten (Raummiete, Werbemittel, Verpflegungskosten,
- Verbrauchsmaterial, Mietkosten für Equipment)
- Reisekosten (u.a. im ländlichen Raum erforderlich)
Personalkosten werden nur gefördert, wenn sie sich ausschließlich auf die Projektdurchführung beziehen. Personalkosten von Bestandspersonal können nicht geltend gemacht werden. Bei Teilzeitstellen müssen zusätzliche Verträge für Personalstunden nachgewiesen werden.
Die Koordination des Projektes und Mittelvergabe erfolgt über die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. (LAG OKJA Nds.). Dort sind auch weitere Einzelheiten zum Programm zu erhalten.
Ansprechpartnerin:
ANTJE BINIEK
LAG OKJA Niedersachsen
Telefon: +49 173 49 71 230
E-Mail: mitmachen@lag-okja.de
Weitere Links zum Thema:
Informationsschreiben „Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen!“