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Das Land fördert in diesem Jahr im Rahmen von „Startklar in die Zukunft“ internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und eintägigen Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen mit 7 Mio. Euro.

Auch wenn man derzeit wegen der aktuellen Corona-Welle noch nicht daran glauben mag, aber 2022 kann für viele Kinder und Jugendliche ein ganz besonderes Jahr werden. Nämlich dann, wenn Jugendpflegen, Jugendhäuser oder Vereine und Jugendverbände die äußerst großzügige finanzielle Förderung zur Durchführung von Jugendfreizeiten oder internationalen Jugendbegegnungen nutzen, die der Bund und  das Land dafür zur Verfügung stellen.

Durch die Fördermittel können Jugendlichen zwischen 6 und 27 Jahren besonders günstige Freizeitangebote unterbreitet werden, um die während der Pandemie erfahrenen Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen zu kompensieren; insbesondere bei Kontakten zu Gleichaltrigen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim.

Die Bewilligungsbehörde stellt neben der bereits veröffentlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und eintägigen Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen in Kürze auch die für die Antragstellung und die Auszahlungsanforderung erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html#Internationale_Jugendbegegnungen_Kinder-_und_Jugendfreizeiten_eintaegige_Kinder-_und_Jugendfreizeitmassnahmen bereit.

Anträge sind bis spätestens zum 31. 10. 2022 an die Bewilligungsbehörde zu richten.

Ansprechperson:

Frau Dumann – Telefon: 0511-89701-354

E-Mail: aufholencorona@ls.niedersachsen.de