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Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie kann der Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen dauerhaft gewährleistet werden? Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden? Wie können Angebote wieder aufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden? Helfen könnte digitale Technik. Doch stehen die notwendige Ausstattung und das Know How dafür bereit?

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt dazu ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Förderprogramm besteht aus den drei Schwerpunktthemen, Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung und struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.

Es richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier wird ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20% benötigt.

Gefördert werden können

  • Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
  • projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

Laut Förderrichtlinie vom 10.09.2020 müssen die Anträge bis zum 01.11.2020 eingereicht und die beantragten Mittel noch in diesem Jahr ausgegeben werden.

Weitere und ausführliche Einzelheiten sind unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ zu finden.